Führerscheinklasse B, BE
(PKW Führerschein)
Als Fahrschule in Aachen bieten wir eine umfassende Ausbildung für die Führerscheinklasse B an, die dir die Fahrerlaubnis für PKWs ermöglicht. Mit dem Führerschein der Klasse B eröffnen sich dir vielfältige Möglichkeiten, um mobil zu sein und deine Unabhängigkeit im Straßenverkehr zu genießen.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt dich zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Das umfasst in der Regel herkömmliche PKWs, Kombis und auch leichte Nutzfahrzeuge. Mit dieser Fahrerlaubnis bist du in der Lage, flexibel und komfortabel deinen Alltag zu gestalten.
Die praktische Ausbildung findet sowohl auf unserem Übungsplatz als auch im realen Straßenverkehr statt. Hier lernst du das sichere Lenken, Bremsen, Einparken, Abbiegen und Überholen. Unsere Fahrlehrer begleiten dich einfühlsam und geduldig, um dich zu einem verantwortungsvollen und sicheren Fahrer auszubilden. Wir legen großen Wert darauf, dass du dich im Straßenverkehr souverän fühlst und die Herausforderungen des Alltags meisterst.
Nach Abschluss der Ausbildung erfolgen die theoretische und praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse B. Bei der theoretischen Prüfung musst du dein erlerntes Wissen unter Beweis stellen, indem du Fragen zu Verkehrsregeln und -situationen beantwortest. In der praktischen Prüfung zeigst du deine Fahrkünste und dein sicheres Verhalten im Straßenverkehr.
Selbstverständlich bilden wir auch die Führerscheinklasse BE aus. Diese berechtigt das führen von Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Kontaktiere unsFührerschein B
Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und AM), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Keine Befristung der Besitzdauer
Führerschein B197
Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und AM), ab 18 Jahre
Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Keine Befristung der Besitzdauer
B-Automatik
Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und AM), ab 18 Jahre
Der sogenannte „Automatikführerschein“ ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern es handelt sich hierbei um eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B, die eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe erhält. Dies wird durch die Schlüsselzahl 78 auf dem Führerschein dokumentiert.
Keine Befristung der Besitzdauer
Erweiterung Fahrerlaubnis B96
Vorbesitz Klasse B notwendig, ab 18 Jahre
Mit der B96-Erweiterung dürfen Sie mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf dann 4250 Kilogramm nicht übersteigen.
Keine Befristung der Besitzdauer
Führerschein BE
Vorbesitz Klasse B notwendig, ab 18 Jahre
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Keine Befristung der Besitzdauer
Erweiterung Fahrerlaubnis B196
Vorbesitz Klasse B für mind. 5 Jahre notwendig, ab 25 Jahre
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.
Keine Befristung der Besitzdauer