Standort Danziger Straße

Als Fahrschule in Aachen möchten wir gerne die verschiedenen Führerscheinklassen der Klasse A näher erläutern. Die Führerscheinklasse A ermöglicht das Führen von Motorrädern und ist in verschiedene Unterklassen unterteilt, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Erfahrungen der Fahrschüler gerecht zu werden.

Die Führerscheinklasse A1 ist die Einstiegsklasse für alle, die das Motorradfahren erlernen möchten. Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst du leichte Motorräder bis zu einer Motorleistung von 125 cm³ fahren. Dieser Führerschein eignet sich besonders gut für junge Fahranfänger, da er eine gute Grundlage für den späteren Erwerb anderer Motorradführerscheinklassen bietet.

Die Führerscheinklasse A2 erweitert die Fahrerlaubnis und ermöglicht das Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW. Diese Unterklasse richtet sich an Fahrschüler, die bereits über Erfahrung im Motorradfahren verfügen und eine etwas leistungsstärkere Maschine fahren möchten. Um den Führerschein der Klasse A2 zu erwerben, musst du eine entsprechende praktische und theoretische Ausbildung absolvieren.

Die Führerscheinklasse A ist die höchste Stufe der Motorradführerscheinklassen. Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du Motorräder aller Leistungsklassen fahren. Um den Führerschein der Klasse A zu erwerben, musst du eine umfassende Ausbildung durchlaufen und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestehen. Mit dem Führerschein der Klasse A stehen dir alle Möglichkeiten offen, von leichten Motorrädern bis hin zu leistungsstarken Maschinen.

Führerschein A

Kein Vorbesitz, (Einschluss: A1 und M), ab 24/20 Jahre

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Fahrschulklassen von mehr als 45 km/h. Ohne Vorbesitz der Klasse A2 ist der Führerschein erst ab 24 Jahren möglich. Mit dem Vorbesitz der Klasse A2 bereits ab 20 Jahren. 

Keine Befristung der Besitzdauer

Führerschein A1

Kein Vorbesitz, (Einschluss: M), ab 16 Jahre

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Keine Befristung der Besitzdauer

Führerschein A2

Kein Vorbesitz, (Einschluss: AM), ab 18 Jahre

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Keine Befristung der Besitzdauer

Führerschein AM

Kein Vorbesitz, ab 15 Jahre

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Keine Befristung der Besitzdauer

Standort Danziger Straße

Als Fahrschule in Aachen möchten wir gerne die verschiedenen Führerscheinklassen der Klasse A näher erläutern. Die Führerscheinklasse A ermöglicht das Führen von Motorrädern und ist in verschiedene Unterklassen unterteilt, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Erfahrungen der Fahrschüler gerecht zu werden.

Die Führerscheinklasse A1 ist die Einstiegsklasse für alle, die das Motorradfahren erlernen möchten. Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst du leichte Motorräder bis zu einer Motorleistung von 125 cm³ fahren. Dieser Führerschein eignet sich besonders gut für junge Fahranfänger, da er eine gute Grundlage für den späteren Erwerb anderer Motorradführerscheinklassen bietet.

Die Führerscheinklasse A2 erweitert die Fahrerlaubnis und ermöglicht das Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW. Diese Unterklasse richtet sich an Fahrschüler, die bereits über Erfahrung im Motorradfahren verfügen und eine etwas leistungsstärkere Maschine fahren möchten. Um den Führerschein der Klasse A2 zu erwerben, musst du eine entsprechende praktische und theoretische Ausbildung absolvieren.

Die Führerscheinklasse A ist die höchste Stufe der Motorradführerscheinklassen. Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du Motorräder aller Leistungsklassen fahren. Um den Führerschein der Klasse A zu erwerben, musst du eine umfassende Ausbildung durchlaufen und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestehen. Mit dem Führerschein der Klasse A stehen dir alle Möglichkeiten offen, von leichten Motorrädern bis hin zu leistungsstarken Maschinen.

Führerschein A

Kein Vorbesitz, (Einschluss: A1 und M), ab 24/20 Jahre

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Fahrschulklassen von mehr als 45 km/h. Ohne Vorbesitz der Klasse A2 ist der Führerschein erst ab 24 Jahren möglich. Mit dem Vorbesitz der Klasse A2 bereits ab 20 Jahren. 

Keine Befristung der Besitzdauer

Führerschein A1

Kein Vorbesitz, (Einschluss: AM), ab 16 Jahre

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Keine Befristung der Besitzdauer

Führerschein A2

Kein Vorbesitz, (Einschluss: M), ab 18 Jahre

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Keine Befristung der Besitzdauer

Führerschein AM

Kein Vorbesitz, ab 15 Jahre

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Keine Befristung der Besitzdauer

Bereit für deine Führerscheinausbildung?

Dann klicke den Button „Jetzt anmelden“ und fülle das Formular aus um dich kostenlos & unverbindlich zu unseren Ausbildungen oder Kursen zu informieren

Jetzt informieren