Führerscheinklassen T, L
Die Führerscheinklasse T richtet sich an all diejenigen, die gerne land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge führen möchten. In dieser Klasse erwerben Sie die Berechtigung, Traktoren und andere spezielle land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu bedienen. Damit eröffnen sich Ihnen neue Möglichkeiten in der Agrar- und Forstwirtschaft.
Mit dem Führerschein der Klasse T können Sie beispielsweise Traktoren mit verschiedenen Anhängern steuern, die speziell für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke konzipiert sind. Sie lernen, diese Fahrzeuge sicher zu bedienen und mit landwirtschaftlichen Geräten umzugehen. Damit sind Sie in der Lage, bei landwirtschaftlichen Arbeiten wie der Bodenbearbeitung, dem Transport von Erntegut oder der Pflege von Grünflächen mitzuwirken.
Die Ausbildung in der Führerscheinklasse T umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Fahrstunden. In der Theorie lernen Sie die rechtlichen Grundlagen, die Bedienung der Fahrzeuge und wichtige Sicherheitsaspekte kennen. In den praktischen Fahrstunden haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrkönnen unter realen Bedingungen zu verbessern und sich mit den speziellen Anforderungen des land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugführers vertraut zu machen.
Kontaktiere unsFührerschein T
ab 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und ab 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Zugmaschinen bis 60 km/h¹ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Eingeschlossene Klasse: L, AM
Keine Befristung der Besitzdauer
Führerschein L
ab 16 Jahre
Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).
Keine Befristung der Besitzdauer