Führerscheinklasse C, CE, C1, C1E
(LKW Führerschein)
Die Führerscheinklassen C und CE sind spezielle Fahrerlaubnisklassen, die das Führen von LKW und LKW mit Anhänger ermöglichen. Mit dem Führerschein der Klasse C darfst du LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen fahren, während der Führerschein der Klasse CE es dir erlaubt, zusätzlich einen Anhänger hinter dem LKW zu ziehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Erwerb der Führerscheinklassen C und CE gewisse Voraussetzungen erfordert, wie zum Beispiel ein Mindestalter von 21 Jahren und der Besitz des Führerscheins der Klasse B. Darüber hinaus ist eine ärztliche Untersuchung sowie die erfolgreiche Absolvierung der theoretischen und praktischen Prüfungen erforderlich.
In unserer Fahrschule in Aachen bieten wir eine professionelle Ausbildung für die Führerscheinklassen C und CE an. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten dich auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Wir legen großen Wert auf eine umfassende Ausbildung, um dich bestmöglich auf die Anforderungen im Straßenverkehr vorzubereiten.
Der Erwerb der Führerscheinklassen C und CE eröffnet dir neue berufliche Perspektiven und ermöglicht dir, schwere LKW sicher und verantwortungsbewusst zu führen. Kontaktiere uns gerne für weitere Informationen und wir unterstützen dich gerne bei deinem Vorhaben, den Führerschein der Klasse C oder CE zu erwerben.
Kontaktiere unsFührerschein C
Vorbesitz Klasse B, ab 21 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.
Keine Befristung der Besitzdauer
Führerschein CE
Vorbesitz Klasse B, C, ab 21 Jahre
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.
Keine Befristung der Besitzdauer
Führerschein C1
Vorbesitz Klasse B, ab 18/21 Jahre
Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen laut Paragraf 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Kraftfahrzeuge, die nicht durch die Klassen AM, A1, A2 und A sowie D1 und D definiert werden, mit
- einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg,
- einer bauartbedingten Beförderung von maximal acht Personen und
- einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
geführt werden. Diese Kategorie umfasst vor allem mittelschwere Lastkraftwagen, aber auch Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei oder des Technischen Hilfswerks.
Verlängerung notwendig ab dem 50. Lebensjahr
Führerschein C1E
Vorbesitz Klasse B, C, ab 21 Jahre
Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3500 Kilogramm kombinieren. Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12.000 Kilogramm. Dabei kommt es auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren an. Das tatsächliche Gewicht, also die Zuladung, spielt führerscheinrechtlich keine Rolle.
Auch für die Klasse C1E gilt: Ist der Lkw zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden – unabhängig von der Zahl der Sitzplätze.
Verlängerung notwendig ab dem 50. Lebensjahr