Begleitendes Fahren ab 17
Das Begleitende Fahren ab 17 bietet jungen Fahrern eine großartige Möglichkeit, ihre Fahrerfahrung zu erweitern und ihre Fähigkeiten auf der Straße zu verbessern. Anstatt bis zum 18. Geburtstag warten zu müssen, um den Führerschein zu erhalten, können Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Fahrers hinter dem Lenkrad sitzen.
Dieses Programm ermöglicht es den jungen Fahrern, frühzeitig wertvolle Fahrpraxis zu sammeln, während sie von einer verantwortungsvollen erwachsenen Begleitperson unterstützt werden. Die Begleitperson kann ein Elternteil, ein Verwandter oder ein anderer Erwachsener sein, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzt.
Die Vorteile des Begleitenden Fahrens ab 17 sind vielfältig. Es bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, unter realen Bedingungen zu fahren und verschiedene Verkehrssituationen zu erleben, während sie noch die Unterstützung und Anleitung eines erfahrenen Fahrers haben.
Erstantrag Begleitetes Fahren ab 17
Unterlagen
- Fahrschulanmeldung
- Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- gültiges Ausweisdokument
- aktuelles Lichtbild
- Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren ab 17″, Anlage 1
Die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter / Eltern ist erforderlich. Die gesetzlichen Vertreter müssen dem Antrag zudem ein gültiges Ausweisdokument oder Kopien der gültigen Ausweise beifügen.
Antrag zur Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17″, Anlage 2
Die Unterschrift jeder benannten Begleitperson ist erforderlich. Dem Antrag ist ebenfalls das gültige Führerscheindokument oder eine Kopie des gültigen Führerscheins beizufügen.
Fragen und Antworten zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre” – BF 17 –
1. Ausbildung in der Fahrschule
Du darfst deine Ausbildung zum begleiteten Fahren ab 16 ½ Jahren beginnen. Diese beginnst du lokal in unserer Fahrschule in Aachen.
Es ist empfehlenswert, uns darüber zu informieren, dass der Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt wurde. Auch helfen wir dir meist bei der Antragstellung.
Die Ausbildung erfolgt nach der gleichen Ausbildungsvorschrift, wie sonst üblich. Das bedeutet wir bilden dich wie vorgesehen in unserer Fahrschule in Aachen aus.
Leider nicht, denn diese Ausbildung darf frühestens mit 17 ½ Jahren begonnen werden. Frage deswegen rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde nach.
Insbesondere der (die) Begleiter sind über ihre Aufgaben und Verhaltensweisen während der Begleitphase in der Regel nicht ausreichend informiert.
2. Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Neben den üblichen Antragsunterlagen bei der Erteilung der Fahrerlaubnis ist zusätzlich der Antrag zur Teilnahme am BF 17 und für jeden benannten Begleiter/in Angaben zur Begleitperson erforderlich. Diese Vordrucke erhältst du bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Wer mindestens 30 Jahre alt ist,
wer maximal 3 Punkte in Flensburg hat,
wer 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (oder 3) ist,
wer damit einverstanden ist, mich zu begleiten,
wenn meine gesetzlichen Vertreter zugestimmt haben.
Der Begleiter braucht sich nicht um die Auskunft in Flensburg zu kümmern. Die Fahrerlaubnisbehörde fragt den Punktestand selbst ab. Sofern der Begleiter aber seinen Punktestand vor der Abgabe seiner Zustimmungserklärung als Begleiter erfahren möchte, kann er eine kostenlose Selbstauskunft im Verkehrszentralregister beantragen.
Leider nicht, denn diese Ausbildung darf frühestens mit 17 ½ Jahren begonnen werden. Frage deswegen rechtzeitig bei der Fahrerlaubnis-behörde nach.
Insbesondere der (die) Begleiter sind über ihre Aufgaben und Verhaltensweisen während der Begleitphase in der Regel nicht ausreichend informiert.
3. Fahrerlaubnisprüfung
Theorieprüfung 3 Monate und Praxisprüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, wird eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Damit kann man aber nur im Inland fahren.
Der Kartenführerschein wird erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt.
4. „Autofahren” während der Begleitphase
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
NEIN, es darf nur mit einem in der Prüfungsbescheinigung benannten Begleiter gefahren werden.
Der Begleiter muss nicht unbedingt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, es reicht aus, wenn er im Fahrzeug mitfährt.
Ja, das kann passieren. Das eine Mal bei Verstößen gegen die Begleiterauflagen des Begleiteten Fahrens, das andere Mal bei Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.
Der Fahrerlaubnisinhaber, der am BF 17 teilnimmt, ist für die Einhaltung der Auflagen (s. Prüfungsbescheinigung) verantwortlich.
Ja, die Probezeit beginnt mit Aushändigung der Prüfungs-bescheinigung.
Welche Folgen hat dieses?
Es werden die gleichen Maßnahmen bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften ergriffen, wie bei anderen Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe auch.
Ja, insbesondere wenn der Fahrerlaubnisinhaber gegen die Auflagen verstößt.
Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B werden auch die Fahrerlaubnisklassen M, L und S miterteilt. Diese Klassen berechtigen zum Führen dieser Kraftfahrzeuge ohne Begleitung.